Wiederum ein gutes Beispiel, wie selektiv und manipulativ Dr. Andreas Unterberger vorgeht, um sein Tagebuch überhaupt füllen zu können. Dafür reicht es aus, Berichte über das von Albert Steinhauser Gesagte in anderen Zeitungen zu lesen, um dies ohne Mühe, vor allem ohne geistige Anstregung zu erkennen.
Und diese Berichte bestätigen wieder einmal die stammtischliche Einfachheit
des Herrn Unterberger.
Und weil es wohl auch wieder einmal um Mißgunst geht, ist es nicht unanständig,
Dr. Andreas Unterberger, der am
28. Juni 2007 NGOs, die seiner Angabe nach durch bewegende Fotos von Eisbären viele Spenden und Steuergeld lukrieren, den Neider also darauf hinzuweisen, daß eine Überbezahlung nicht zwingend etwas über die Qualifizierung des Begünstigten aussagt.

Ein grüner Justizsprecher verlangt, dass ein Ehepartner (bei der feministischen Partei heißt das immer: die Frau) lebenslänglich Anspruch auf Unterhalt haben soll, auch wenn sie (oder er) alleine schuld an der Scheidung ist. Lediglich bei Gewalttaten sei eine Ausnahme denkbar. Die Opfer ehelicher Tötungen werden dankbar sein.

Dr. Andreas Unterberger am 2. Juli 2007

 

Die Grünen sind für eine Abschaffung des so genannten Verschuldensprinzips bei Scheidungen. So solle in Zukunft nicht mehr relevant sein, wer Schuld am Scheitern der Ehe ist. "Die Frau, etwa, die 20 Jahre zu Hause geblieben ist, soll auch Unterhalt bekommen, wenn sie ihren Mann betrogen hat", sagte am Montag der neue Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser bei einer Pressekonferenz. Er folgt in dieser Funktion der neuen Dritten Volksanwältin Terezija Stoisits.

Gastinger plante Ähnliches

Zuletzt hatte die damalige BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger mit dem Vorschlag aufhorchen lassen, das Scheidungsrecht zu reformieren und das Verschuldensprinzip neu zu diskutieren. Geht es nach den Plänen Steinhausers, soll in Zukunft das "Zerrüttungsprinzip" ausschlaggebend sein. "Unterhalt soll nicht als Strafe entzogen werden", so der neue Justizsprecher. Stattdessen müssten soziale Erwägungen im Mittelpunkt stehen. So hätten viele Ehepartner auf Grund ihres ehelichen Engagements keine Möglichkeit mehr, wieder in den Beruf einzusteigen. Ausnahmen kann sich Steinhauser etwa bei Gewaltdelikten vorstellen.

Grund für den Vorstoß des neuen Grünen Justizsprechers ist die Hohe Scheidungsrate in Österreich - und die Definition der Ehe aus dem Jahr 1811, die nach wie vor in Kraft sei. So genannte "Patchwork-Familien" würden bei den gesetzlichen Regelungen derzeit nicht berücksichtigt. Ganz auf Grünen-Linie ist Steinhauser auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die er familienrechtlich gleichgestellt sehen will.

der.standard.at, 2. Juli 2007

 

Und nur selten ist ein Partner alleine am Scheitern der Beziehung schuld. Daher spricht einiges für die Initiative des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser: Das Verschulden an der Scheidung soll gar nicht mehr erforscht werden, entscheidend für nacheheliche Unterhaltszahlungen nur die Bedürftigkeit des Ehepartners sein. (...) Freilich kann das nicht heißen, dass man nach der Scheidung nie mehr arbeiten muss. Nach einer gewissen Zeit ist es zumutbar, für sich selbst zu sorgen. Überdies wird beim Unterhalt in Ausnahmefällen auch künftig das Verschulden eine Rolle spielen müssen. Wenn etwa ein Ehepartner Straftaten gegen den anderen gesetzt hat, ist eine Unterhaltszahlung unzumutbar. Dasselbe gilt, wenn jemand einen schwer erkrankten Partner verlässt. (...) Sinnvoll erscheint also eine Umkehrung des jetzigen Scheidungsmodells

Philipp Aichinger, Die Presse, Print-Ausgabe, 3. Juli 2007

 

6. Juli 2007