Noch eine Fußnote zu Waldheims Satz von der Pflichterfüllung als deutscher Soldat. Dieser war problematisch, weil er offen lässt, in welcher Weise das Wort "Pflicht" verstanden wird: Als innere Verpflichtung und sittlicher Auftrag – oder aber als Pflicht im Sinne von Zwang, dem man sich ohne Lebensgefahr nicht entziehen kann.

Der Eifer, mit dem dieses Zitat Waldheims immer wieder zitiert wird, kontrastiert aber jedenfalls scharf zu der absoluten Reaktionslosigkeit in Hinblick auf den gleichen Satz des einstigen deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt. Dieser hat ihn nicht nur in einem Interview verwendet (wie Helmut Zilk angemerkt hat), sondern auch in einem Buch. Also in einem Text, wo man jedes Wort vor der Drucklegung zehnmal in Ruhe überdenken kann. Der Unterschied in der Reaktion beweist wohl ein großes Maß an moralistischer Heuchelei.

Dr. Andreas Unterberger am 15. Juni 2007

Der Satz über die Pflichterfüllung ist nicht problematisch: Kurt Waldheim wird als gläubiger Soldat halt seinen Führern in Jesu
schlicht gefolgt sein. Vielleicht hatte er sogar die Denkschrift
vom 10. Dezember 1941 und weitere Hirtenbriefe im Tornister?
Problematisch allerdings ist es, Helmut Schmidt als Zeugen zu
nennen, um zu klagen, mit welcher Heuchelei einst gegen
Kurt Waldheim vorgegangen worden sei.
Eigentlich ist es auch nicht problematisch, sondern einfach sehr typisch für gewisse österreichische Kreise, die viel von Wehleidigkeit, Heuchelei und Augenschließen halten und davon, mit ihnen zupaß kommenden Auslegungen rasch gegen andere vorgehen zu können.
Weder biographisch noch intellektuell sind Kurt Waldheim und Helmut Schmidt miteinander zu vergleichen. Und auf die Idee soll erst
niemand gebracht werden, gar die politische Bedeutung von Kurt Waldheim gegen die von Helmut Schmidt abzuwägen.
Ob Helmut Zilk dieses Zitat aus dem »FAZ«-Interview vom 08.04.05 gemeint habe: »Daß wir im falschen Krieg waren, dieses Gefühl
hatte ich. Aber das hat mich nicht davon befreit, meine militärischen Pflichten zu erfüllen«?
Wie anders klang der Satz von Kurt Waldheim, der wohl fest daran glaubte ein bedeutender Mann zu sein. Aber im Angesicht der Frage nach seinem Verhalten im Dritten Reich sich in die Masse von Hunderttausenden von Österreichern, die ja nur ihre Pflicht erfüllt hätte, einreihte, und damit selbst die Frage nach seiner »Größe« ein für alle Mal klar beantwortete.
Tatsächlich problematisch aber (und das hat nicht mehr unmittelbar mit Kurt Waldheim zu tun, an den in dieser hektischen Zeit sich schon gestern kaum wer noch erinnern wird) ist die Treue zur katholisch- römischen Kirche und die Pflichterfüllung im Auftrag Jesu vor allem
vor dem Hintergrund der aktuellen Wütungen der Angestellten dieser theokratischen Vereinigung: u.a. zum Beispiel der Boykottaufruf
gegen Amnesty International ...
Es hat für den Staat der Vatikantadt auch theologisch wohl seine charmant konkrete Folgerichtigkeit, Menschrechtsorganisationen
zu verunglimpfen, die für das Abtreibungsrecht von Frauen eintreten, die aufgrund von Vergewaltigungen schwanger werden. Denn wann sonst kann es noch derart anschaulich wie durch das Verbrechen
der Vergewaltigung benannt werden, was es heißt: schuldig
geboren zu werden? Kinder, deren Zeugung ein Verbrechen war, benötigen seelsorgerischen Zuspruch und auch die Frauen, die
durch einen kriminellen Akt schwanger und zum Gebären gezwungen werden. Selbst die Verbrecher sind für seelsorgerischen Trost sehr empfänglich. Ein derart großer Markt muß gottgemäß verteidigt
werden, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Marktstrategisch handelt der Staat der Vatikanstadt also nicht ungeschickt, wenn er sich diese seine eigene Kundschaft erzeugt, zumal die Angestellten dieses Staates mittlerweile nicht nur die religiöse Seelsorge beherrschen, sondern auch in vielen anderen Therapieformen sehr beschlagen sind.
Und wen sollten Verbrechen auf Erden noch kümmern, gibt es doch
einen Richter, wie Kurt Waldheim in aufrechter katholischer Pflicht in seinem Vermächtnis schreibt, vor den getrost getreten werde könne im Wissen um seine Gerechtigkeit und Gnade. Der römisch-katholische Richter sucht ja seine Wahrheit bestimmt nicht zum Beispiel im österreichischen Strafgesetzbuch, in dem auch geregelt ist, daß mit von einem bis zu zehn Jahren (§ 202 geschlechtliche Nötigung)
und mit von fünf bis zu fünfzehn Jahren (§ 201 Vergewaltigung) zu bestrafen ist, wenn die Tat u.a. eine Schwangerschaft, den Tod
der genötigten/vergewaltigten Person zur Folge hat.
Es könnte gedacht werden, derartige Gesetze würden die Marktanteile des Staates der Vatikanstadt gefährden. Aber es darf dabei nicht die Gefängnis-Seelsorge vergessen werden; auch die muß erfolgreich Kunden vorweisen können.
Dies wird dann wohl das höchste Ideal der Familie aus der Sicht des Staates der Vatikanstadt sein: Im Besuchsraum des Kerkers sitzen vereint: die vergewaltigte Frau Mutter, der wegen Vergewaltigung verurteilte Herr Vater, das aus Verbrechen gezeugte Kind spielt,
Vater und Mutter ehrend, auf dem Kerkerboden. Gefängnisseelsorger und Familienseelsorger gehen währenddessen in der Besuchszelle miteinander auf und ab, schauen gütig hinab auf ihre geschaffene Familie, planen die nächsten Therapieschritte und auch die
Zeugung weiterer Kinder, ermahnen onkelhaft den Mann, dann doch rücksichtsvoller zu sein und erinnern die Frau wieder daran, daß Versöhnung und Muttersein zu einem erfüllten Leben in Christo gehören. Und die zwei Seelsorger erbeten für sich, daß als zweites Kind eine Tochter ihnen geboren werde; denn mit einer Tochter
zum Sohn, zum Vater wäre auch die familiär autarke Fortpflanzung
über Generationen abgesichert.

Wir begleiten unsere Soldaten mit unseren Gebeten und gedenken in dankbarer Liebe der Toten, die ihr Leben für ihr Vaterland hingaben. Wir haben immer wieder und noch im Hirtenbrief des Sommers unsere Gläubigen zu treuer Pflichterfüllung, zu tapferem Ausharren, opferbereitem Arbeiten und Kämpfen im Dienste unseres Volkes in schwerster Kriegszeit eindringlich aufgerufen. Mit Genugtuung verfolgen wir den Kampf gegen die Macht des Bolschewismus, vor dem wir deutschen Bischöfe in zahlreichen Hirtenbriefen vom Jahre 1921 bis 1936 die Katholiken Deutschlands gewarnt und zur Wachsamkeit aufgerufen haben, wie der Reichsregierung bekannt ist (...).

Denkschrift aller katholischen Bischöfe am 10.12.1941
an die Reichsregierung

 

(...) weisen ihn [Adolf Eichmann] als einen Bürger mit konsequenten Eigenschaften aus, als einen Mann der absoluten Pflichterfüllung, einer Pflichterfüllung, die auch im Verbrechen nicht fragt. Diese »gewissenhafte« Pflichterfüllung ohne Abstriche, Eichmanns Haltung nämlich, ist gleichzeitig aber auch die bürgerliche Durchschnittshaltung ... natürlich nicht nur in Deutschland.

Heinar Kipphardt im Gespräch mit Adelbert Reif,
veröffentlicht in Welt der Arbeit, 22.12.1967

 

18. Juni 2007