Denn konsequent umgesetzt führt sie zu einem Grundrecht für sechs Milliarden Erdenbewohner auf Zuzug nach Österreich.

Dr. Andreas Unterberger am 9. Juli 2007

 

 

 

16. Juli 2007

Für einen »Gutmenschen« reichte diesmal als Kommentar wohl aus, einfach den Titel von Dr. Andreas Unterberger anzuführen: »Unmenschlich«.
Diese allzugut bekannten von Schlichtheit geprägten Aussagen von gegen Menschenrechte geeichten Stehweinhallenrunden allein wären auch nicht weiter (sind diese doch höchstens noch für jene unterhaltsam, die bisher keine Freakshow besuchten) interessant zu kommentieren, aber –
Mit diesem Satz über das Grundrecht für sechs Milliarden Menschen ist Dr. Andreas Unterberger aufgestiegen zum Idol der auf rechtsignorierende Lösungen eingeschworenen Populistinnen. Gegen Dr. Andreas Unterberger wirken ab heute sogar die politisch extrem weit rechts Verankerten zurückhaltend
und so etwas wie beinahe sachlich mit ihren Angstmache-Parolen. Denn, soweit bekannt, werden von diesen höchstens immer mal wieder vor ein paar Millionen, die Österreich unterwandern wollen, gewarnt.
Die Stehweinhallenrunden, vor allem jene im Cottage, werden ab jetzt hinaufblicken zu Dr. Andreas Unterberger in der Kammer mit Balkon auf den neoliberalen Heldenplatz und skandieren: Amtlich ist es, Österreich droht Zuzug von sechs Milliarden.
Für den Chefredakteur der Tageszeitung der Republik Österreich also sind:
    das Fremdenrecht: ein Sommerthema;
    die Menschenrechtskonvention: ein Sommerthema;
    die Mitglieder des Menschenrechtsbeirates im Innenministerium bloß irgend welche Kritiker, die ein Sommerthema gefunden haben, weil das Parlament auf Urlaub ist;
    die Verfassung der Republik Österreich: nicht erwähnenswert: verschweigt Dr. Andreas Unterberger doch in dieser seiner heutigen Schbeire, daß der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium zum Schluß gekommen sei, daß das Fremdenrecht damit auch verfassungswidrig ist.
Weshalb die »beiden Rechtsinstrumente« (gemeint sind damit wohl Fremdenrecht und Menschenrechts- konvention. Und wie sieht Dr. Andreas Unterberger in diesem Zusammenhang die Verfassung? Von ihm kein Wort dazu.) bei »rein juristischer Analyse« sich »nicht gut miteinander vertragen«? Diese Analyse liefert Dr. Andreas Unterberger erwartungsgemäß nicht. Eingedenk der bekannten unterbergerischen Qualitäten ist es aber auch sehr leicht nachzuvollziehen, warum Dr. Andreas Unterberger keine Analysen vorlegen kann.
Weder Fremdenrecht noch Menschenrechtskonvention noch Verfassung sind Sommerthemen, und auch Dr. Andreas Unterberger ist ausschließlich im Hinblick auf seine Position als Chefredakteur der Tageszeitung einer der Rechtsstaatlichkeit verpflichteten Republik lange schon kein Sommerthema mehr.