Die wesentliche Begründung der Straßburger Höchstrichter lautet, das Ausstellungsverbot sei »nicht angemessen« und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Das Urteil zeigt – wieder einmal –, von welchem Gedankengut die europäische Elite getragen wird. Dass ein solches Machwerk die Gefühle religiös empfindender Menschen verletzt und damit ihre Menschenwürde, das hat diese Richter nicht interessiert.

 

Jetzt wäre es ein Gebot der Stunde, die christliche Gesinnung unter Beweis zu stellen und diesen Richtern einen Spiegel vor Augen zu halten. Denn eines ist klar: die schärfste denkbare Kritik an einem solchen Urteil und an den an dieser Entscheidung beteiligten Richtern wäre noch viel zu milde.

Ist auf der Homepage von der Partei die Christen zu lesen im Oktober 2007, unter News.

 

 

 

Den Milden ihre Glauben – den Glauben ihre Endlösungen

21. Oktober 2007