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Dr. Andreas Unterberger scheint zu ahnen, daß der »Wiener Zeitung« nicht mehr höchste Glaubwürdigkeit und Wichtigkeit zugestanden werden kann; denn sonst hätte er wohl nicht auf die »APA« verweisen müssen, um seine Aussage überhaupt mit Gewicht verankern zu können. Er hätte also gleich jenes Medium zitieren können, in dem er im Ausgedinge sich befindet: die »Wiener Zeitung«.
Leichter als eine alte »APA«-Meldung, darf vermutet werden, ist es für Leserinnen in der »Wiener Zeitung« den entsprechenden Artikel zu finden. Aber dieser Artikel hätte selbst Dr. Andreas Unterberger wohl zu deutlich gezeigt, wie selektiv Themen von ihm behandelt werden. Und dies kann einem Dr. Andreas Unterberger nicht auch noch abverlangt werden, derartige Quellen selbst preiszugeben.
In dieser Diskussion, auf die Dr. Andreas Unterberger sich nur beziehen kann, wurde von weiteren Teilnehmerinnen aber auch deutlich gesagt, wie die »Wiener Zeitung« am 27. Jänner 2006 schrieb: »[...] kein ›Bundesasylgericht um jeden Preis‹ [...]. So dürfe es durch ein Asylgericht zu keiner Verschlechterung des Rechtsschutzes kommen, der VwGH müsse anrufbar bleiben. Da es im Asylbereich um elementare Menschenrechte gehe, sei die Übertragung der für die Richter geltenden hohen Standards auf das Asylwesen unabdingbar [...]«.
Bei Dr. Andreas Unterberger muß allerdings auf neue Tricks nicht aufgepaßt werden; denn er verwendet bis zum heutigen Tage ungelenk, ideenlos und weiter unbeirrt die anscheinend vor Jahrzehnten ihm eingeschüsselten und von ihm dann stur auswendiggelernten Tricks.
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