Der Präsident ist nicht schuld an seiner Wahl

 

»Mit Hitlers friedlichem Einmarsch ins Sudetenland 1938 ...« wird heute
noch, am 27. November 2008, auf einer Webpage gedacht, deren Betreiber auf
den ersten Blick bereits erkennbar Vorlieben u.a. mit deutschorientierten National- radikalen teilt, wie etwa die Bezeichnung »Verweis« für »Link«, das Veröffentlichen
von »Unzensuriertem«, das Aufrufen der Wissenschaft als objektive Zeugin der
eigenen Geschichtsauslegung. In Beiträgen unter »Vertriebene« ist die auch hierfür zu findende Autorität genannt: Alfred M. de Zayas.

Auf der Webpage von Mag. Dr. Martin Graf.

Es ist daher, wieder einmal, nach den Konsequenzen zu fragen. Es wird bereits,
ist anzunehmen, welche geben, die für den Rücktritt von Mag. Dr. Martin Graf von
seiner Position des formal viertmächtigsten Mannes der Republik Österreich sind. Aber der Präsident ist menschgemäß nicht schuld an seiner Wahl (außer, er hat
auch für sich gestimmt). Mag. Dr. Martin Graf hat in diesem Fall also nichts getan, das etwa einem Offizialdelikt gleichkäme, sondern bloß kandidiert, um erfolgreich
zu sein, möglicherweise auch ein wenig, ist anzunehmen, für den Bund seines Lebens.

Alle Abgeordneten des österreichischen Parlaments aber, die wieder und wieder
über Mag. Dr. Martin Graf von sehr vielen (massiv auch noch unmittelbar vor dem Urnengang im Parlament) Berichte erhielten und soher ohne eigenen Aufwand sich umfassend informieren konnten, wählten dennoch Mag. Dr. Martin Graf zu ihrem
NR-Präsidenten.

Diese Abgeordneten haben daher ebenso geschlossen, wie sie geordnet
Mag. Dr. Martin Graf wählten, zurückzutreten.

Denn auch Abgeordnete als Wähler und Wählerinnen sind (wie alle Wählerinnen
und Wähler jedweder Wahl) grundsätzlich hauptverantwortlich.

 

 

Diese Abgeordneten haben daher ebenso geschlossen, wie sie geordnet
Mag. Dr. Martin Graf wählten, zurückzutreten.

 

Zur Beteiligung an der Umfrage, ob diese zurückzutreten haben, diesen Link klicken.