Bernhard Kraut Der Jurist ist ein Meister aus Österreich Ob es einfach Unwissenheit, ob es einfach Unfähigkeit — das ist einerlei; denn dem Meister-Anwalt des Revisionismus die Tageszeitung der Republik Österreich für einen Gastkommentar in der Ausgabe vom Donnerstag, dem 18. Jänner 2007, zur Verfügung zu stellen, ist ausreichender Grund, Andreas Unterberger sofort als Chefredakteur der »Wiener Zeitung« abzuberufen. Jedoch, es kann nicht einfach Unwissenheit, einfach Unfähigkeit sein; denn Andreas Unterberger ist ein wohl informierter erfolgsverwöhnter Journalist und Dr. Herbert Schaller ein seit Jahren bestens bekannter Verteidiger. Hier aber wird nicht an der Fackel gezündelt, deren Licht vor allem den von Dr. Herbert Schaller mit juristischer Akribie ver- teidigten Personen zu noch weiterer Publizität diente. Dr. Herbert Schaller ist ein hochgerühmter und hochgeachteter Mann im Kreise der Holocaust-Leugner. Das wird auch einem Andreas Unterbeger nicht unbekannt sein können. Jedenfalls ist es Der Gastkommentar von Dr. Herbst Schaller ist straf- rechtlich nicht verfolgbar. Denn zu gut weiß dieser Meister der juristischen Sprache, wo was und vor allem wie es zu schreiben ist. Aber Andreas Unterberger muß als Chefredakteur diese Formuliertricks kennen; denn sonst ist Andreas Unterberger als Chefredakteur eine Fehlbesetzung. Und wenn Andreas Unterberger diese Formuliertricks kennt und diese dennoch zuläßt, ist Andreas Unterberger als Chefredakteur noch mehr eine Fehlbesetzung und unverzüglich abzuberufen. Jedenfalls hat Dr. Herbert Schaller mit diesem seinem Gastkommentar seinen Ruhm bei seiner Klientel wieder steigern können; denn es ist Dr. Herbert Schaller gelungen, im Amtsblatt der Republik Österreich die Po- sition seines Kreises — freilich rechtlich unangreifbar — zu verbreiten. Es gibt genügend Sprachanalysen auch der Schriften von Revisionisten, so daß hier darauf verzichtet wird, diese mit einer weiteren Analyse zu einer Be- deutung zu verhelfen, die ihnen in keiner Weise zusteht. Dr. Herbert Schaller präsentiert sich in diesem Gast- kommentar als ein um die Unabhängikeit der Justiz, um die Demokratie besorgter und gegen faschistoide Machtmenschen auftretender Anwalt, der nur eine sachliche Meinungsäußerung zu Gehör bringen möchte. Und die Tageszeitung der Republik stellt ihn verharmlosend vor als »emeritierter Rechtsanwalt und noch Strafverteidiger«, ohne mit dem geringsten Hinweis darauf, daß Dr. Herbert Schaller befangen ist, warum und wessen Meinungen er parteiisch vertritt. Klarer als in diesem seinem Gastkommentar hat sich Dr. Herbert Schaller zum Beispiel in seinem Leserbrief zum Artikel »NS-Prozeß: Auch dem Anwalt droht die Anzeige« (Der Standard, Nr. 362, 26.1.90) geäußert: »Wenn es den vom Angeklagten bestrittenen und bisher nur mit den subjektiven Angaben von Zeugen und Beschuldigten unter Beweis gestellten Gaskammer- Massenmord wirklich gegeben hätte, müßte eine ganze Kette von immer noch durchführbaren, objektiven Sachbeweisen vorhanden sein«. Und: Das geht wohl weit über das bekannte übliche Maß der Arbeit eines Strafverteidigers hinaus. Andreas Unterberger hätte zumindest die Pflicht gehabt, darauf hinzuweisen (hinweisen zu lassen), daß Herbert Schaller kein neutraler und objektiver »Gastkommentar«- Schreiber ist, der lediglich die juristische Seite dieses Falles beleuchtet, sondern einer der bekanntesten An- wälte der Neo-Nazis. Auch das hat Andreas Unterberger unterlassen. Wer einem Dr. Herbert Schaller ohne eindeutige Information über dessen Werdegang, über dessen Aktivitäten und ohne Berichtigung der von Dr. Herbert Schaller in diesem seinem Gastkommentar gemachten Angaben zum Beispiel zur Biographie von David Irving (»Nicht-Historiker«: Quelle: deutsche Homepage David Irving, also kein »studierter Historiker«, wie von Dr. Herbert Schaller geschrieben: ein bezeichnendes Beispiel für den von dieser Gesellschaft, in der Dr. Herbert Schaller prominent ist, angewendeten und für sie also nützlichen Umgang mit der Wahrheit) das Amtsblatt der Republik zur Verfügung stellt, ist als Chefredakteur nicht mehr tragbar. Andreas Unterberger ist nicht mehr tragbar. Es ist nicht zu erwarten, daß Andreas Unterberger selbst die Konsequenz daraus zieht. Daher ist die Herausgeberin der »Wiener Zeitung«, die Republik Österreich gefordert, ihren Bundeskanzler damit zu beauftragen, Dr. Andreas Unterberger sofort als Chef- redakteur zu kündigen. (18. Jänner 2007) Chapeau, Dr. Andreas Unterberger! Sie verstehen es tatsächlich vortrefflich, der Tages- zeitung der Republik neue Kreise zu erschließen; denn Gerd Honsik ersucht bereits um Verbreitung der Stellung- nahme von Dr. Herbert Schaller. Sie haben allerdings, so scheint es, Passagen vorenthalten; denn der einschlägig Verurteilte schreibt, die »Wiener Zeitung« hätte diese Schallerische Stellungnahme nur auszugsweise gebracht. Ist Ihnen, Herr Unterberger, die gesamte Stellungnahme bekannt, in der u.a. zum Lesen steht?: »Denn Irving hatte durch seinen Rechtsanwalt bei der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Inneres vorsorglich nachfragen lassen, ob es mit den Österreichischen Gesetzen vereinbar sei, wenn er hier eine Vortragsreihe über die im Jahre 1988 erstmals publizierten, gegen die Existenz von NS-Massenmord-Gaskammern in Auschwitz sprechenden naturwissenschaftlich-technischen Untersuchungsergebnisse sowie seine neuesten Dokumentenfunde im englischen Amt für psychologische Kriegsführung abhalte.« Und haben Sie möglicherweise, Herr Dr. Unterberger, gar selbst die Stellungnahme von Herbert Schaller, der in Stellvertretung von Gerd Honsik erst kürzlich in Teheran bei einer Konferenz von einschlägig Amtsbekannten war, gesetzestauglich umgeschrieben? Wo die Empfehlung zu finden ist? Auf »Wiener Nachrichten Online« unter der Rubrik »Lesermeinungen«. Also auf einer einschlägigen Homepage menschgemäß, zu der es bereits einen ausführlichen Schriftverkehr mit dem Innenministerium aus dem Jahre 2001 gibt, wie Sie in »Gefangen, auch im Erinnern« nachlesen können. Viel ist in diesem auch von dem Ihnen wohl gut bekannten Andreas Mölzer und seiner »Zur Zeit« die Rede. (23. Februar 2007)
Und noch einmal: Chapeau, Dr. Andreas Unterberger, Sie schaffen es in Ihrer unverwechselbaren Art, die »Wiener Zeitung« zu einer wirklich wichtigen und qualitativ hochwertigen Tageszeitung der Republik zu machen, deren Artikel nun wohl gerne von anderen Medien ungekürzt und unverändert übernommen werden, zum Beispiel ist der Gastkommentar »Das Irving-Urteil und die politische Macht« von Dr. Herbert Schaller schon seit dem 6. Februar 2007 auf einer Webpage für Ernst Zündel zu lesen: ungekürzt und unverändert, also absolut passend, so scheint es, zur Welt- anschauung, die auf dieser Site vertreten wird. Ob es für Sie, Dr. Andreas Unterberger, auch eine Klage wert ist, daß auf der deutschsprachigen Site dieser Webpage über dem Inhaltsverzeichnis, in dem auch der Gastkommentar von Dr. Herbert Schaller gelistet ist, die Frage gestellt wird, ob denn wirklich ... Vollständig möchte ich die Frage hier nicht wiederholen; ich denke, Sie kennen die einschlägig amtsbekannten Fragen, die von einem Ernst Zündel, einem Gerd Honsik und von anderen gestellt werden. Ist das für Sie, Dr. Andreas Unterberger, keine Anstrengung wert herauszufinden, ob es denn rechtliche Möglichkeiten gibt, die Verwendung von Gastkommentaren der »Wiener Zeitung« auf derartigen Sites zu unterbinden? Es ist zwar schon sehr üblich, gleich den Link mitzuliefern, aber in diesem Fall ist es eine unangebrachte Werbung. Es gibt ja ohnehin dafür ausgezeichnete Suchwerkzeuge. (5. Juni 2007) |
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